Der Güterverkehr ist in Deutschland ein sehr großer Wirtschaftssektor ist und für einen bedeutenden Teil des Verkehrsaufkommens auf deutschen Straßen verantwortlich.
Laut dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2019 insgesamt etwa 4,6 Milliarden Tonnen Güter auf der Straße transportiert. Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten wäre jedoch deutlich höher, da ein einzelner LKW auf einer Fahrt oft mehrere Ladungen transportiert.
Der Kurier-, Express- und Paketdienstmarkt (KEP-Markt) hat in den letzten Jahren ebenfalls stark zugenommen, insbesondere aufgrund des Wachstums des Online-Handels. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland laut dem Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) über 4,5 Milliarden Sendungen transportiert.
Für Kurierdienste, Expresskurierdienste und Logistiker gibt es viel zu tun, dennoch müssen diese, wichtige Regelungen beachten. Dazu zählen z.B. die Lenk- und Ruhezeiten.
Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland
In Deutschland gelten grundsätzlich die gleichen Regeln für Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wie in der gesamten Europäischen Union, da diese durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt sind.
Es gibt jedoch einige zusätzliche nationale Vorschriften, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Sanktionen gegen Fahrer und Unternehmen verhängen, die gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften verstoßen.
Es ist auch zu beachten, dass in Deutschland besondere Vorschriften für das Fahren an Sonn- und Feiertagen gelten. Im Allgemeinen ist das Fahren von LKWs über 7,5 Tonnen sowie von LKWs mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr verboten, mit einigen Ausnahmen.
Hinzukommt, dass in Deutschland noch weitere Regelungen und Vorschriften gibt, die zu beachten sind. Es handelt sich dabei um:
Lenk- und Ruhezeiten in der EU
Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer in der Europäischen Union sind durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Tägliche Lenkzeit: Ein Fahrer darf nicht mehr als 9 Stunden pro Tag fahren. Dies kann jedoch bis zu zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden.
Wöchentliche Lenkzeit: Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten.
Zweiwöchentliche Lenkzeit: In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf die Gesamtlenkzeit 90 Stunden nicht überschreiten.
Tägliche Ruhezeit: Ein Fahrer muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden haben. Diese kann jedoch auf 9 Stunden reduziert werden, jedoch nur dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten.
Wöchentliche Ruhezeit: Ein Fahrer muss eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einlegen. Dies kann jedoch auf 24 Stunden reduziert werden, wobei die fehlenden Stunden später in der Woche ausgeglichen werden müssen.
Pausen: Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss ein Fahrer eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Pause kann in zwei Teile aufgeteilt werden, wobei der erste mindestens 15 Minuten und der zweite mindestens 30 Minuten dauern muss.
Aufgrund des hohen Zeitdrucks in der Logistikbranche halten sich jedoch nicht alle Unternehmen und Fahrer an die Vorschriften. Achten Sie daher bei der Wahl Ihres Kurier- und Transportpartners, dass sich dieser an gelten Vorschriften hält.
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